Fotolia_12234709_XS

Herzlich Willkommen bei

www.ruheundstille.de

der Seite für....

 

Martin Sauter 10.11.2011

Die auf den Seiten dieser Homepage dargestellten Angebote und Methoden dienen zur Anregung der Selbstheilungskräfte und ersetzen in keinem Fall den Besuch bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychologen. Sofern auf den folgenden Seiten das Wort Heilung verwendet wird, ist damit  nicht die Heilung im medizinischen Sinne gemeint, sondern das Aktivieren der Selbstheilungskräfte. Die auf diesen Seiten vorgestellten Techniken sind  wissenschaftlich nicht bewiesen und gründen sich auf subjektive Erfahrungen beim Umgang mit ihnen. Sie dienen  ausschließlich zur Analyse von Gewohnheiten und der Aktivierung der  Selbstheilungskräfte des Klienten.

Die Teilnahme an einem Workshop oder einer Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr, auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Die Kursleitung haftet nicht für eventuelle physische oder psychische Beeinträchtigungen, die während oder nach einem Kurs auftreten. Im Zweifelsfall muss eine Teilnahme an den Seminaren oder Sitzungen mit dem betreuenden Facharzt besprochen und ggf. zugestimmt werden.  Der Anwender oder Seminarveranstalter stellt keine Diagnosen und macht zu keiner Zeit irgendwelche Heilversprechen.

Geistige Heiler müssen zudem über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und erwecken auch nicht den Eindruck, als würde eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung stattfinden.

Anbieter geistiger Heilweisen werden Sie darüber hinaus zu keiner Zeit dazu auffordern, laufende Behandlungen abzubrechen, notwendige medizinische Behandlungen hinaus- zuzögern oder verordnete Medikamente abzusetzen oder zu reduzieren.

Es steht jedem Klienten zu jeder Zeit frei, Besuche bei einem Heiler fortzusetzen oder zu beenden.

Anbieter geistiger Heilweisen informieren ihre Klienten, was sie bei den Sitzungen erwartet und informieren sie darüber, welche finanzielle Aufwendungen auf sie zukommen, sofern der geistige Heiler Honorare für seine Leistungen erhält.

Geistiges Heilen - u n d  R e c h t

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
02. März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03)

Bedarf es, um die Selbstheilungskräfte eines Menschen durch Handauflegen zu  aktivieren einer Heilpraktikererlaubnis? Der Beantwortung dieser zentralen Frage war eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung gefolgt, die ein Heiler bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht hatte.

Jetzt fällte das höchste deutsche Gericht sein Urteil. Demgemäß ist keine bestandene Heil praktikerprüfung erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass  der Heiler keine Diagnosen stellt und schriftlich darauf hinweist,  dass seine Tätigkeit keine Arzt-Behandlung ersetzt.

Hierzu aus dem Urteil:
"Die Forderung an den Beschwerdeführer, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, ist unangemessen,     weil eine solche Prüfung mit der Tätigkeit, die der Beschwerdeführer      auszuüben beabsichtigt, kaum noch in einem erkennbaren Zusammenhang steht."...

"Es muss gewährleistet sein, dass der Beschwerdeführer die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hinweist, dass er eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt. Das kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter,  die   zur Unterschrift vorgelegt werden, geschehen."...

[Startseite] [Reiki] [Geistiges Heilen] [Matrix Transformation®] [Seminare] [Engel] [Heilgebete] [Kartenlegen] [Mein Angebot] [Meine Ausbildungen] [Termine] [Klienteninformation] [Reiki Kinderkurse] [Gästebuch] [Impressum]
Fotolia_10417699_XS

Martin Sauter

Startseite
Reiki
Geistiges Heilen
Matrix Transformation®
Seminare
Engel
Heilgebete
Kartenlegen
Mein Angebot
Meine Ausbildungen
Termine
Klienteninformation
Reiki Kinderkurse
Gästebuch
Impressum